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Verbrauchervorteile durch die 7. Änderung der EU-Kosmetik- Richtlinie auf einen Blick

  • Der Verbraucher kann sich vor dem Kauf nachhaltig über die Zusammensetzung und die Unverträglichkeitsquote des Produktes informieren.

 

  • Der Verbraucher kann seine Kaufentscheidung von der Anzahl der bisher aufgetretenen Unverträglichkeits-Reaktionen abhängig machen.

 

  • Durch die differenziertere Angabe von 26 spezifischen Stoffen mit allergenem Potential sind Allergiker in der Lage, diese Stoffe gezielt zu meiden.

 

  • Allergiker, die früher aus Sicherheitsgründen nur unparfümierte Produkte verwenden durften, können nun durchaus zu parfümierten Produkten greifen, sofern sie nicht jenen Stoff enthalten, gegen den die Allergie besteht.

 

  • Die neue Kennzeichnung der Anbruchstabilität stellt eine  verbesserte Aussage zur Haltbarkeit der Produkte dar.

 

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