Verbrauchervorteile durch die 7. Änderung der EU-Kosmetik- Richtlinie auf einen Blick
Der Verbraucher kann sich vor
dem Kauf nachhaltig über die Zusammensetzung und die Unverträglichkeitsquote des Produktes informieren.
Der Verbraucher kann seine Kaufentscheidung von der Anzahl der bisher aufgetretenen
Unverträglichkeits-Reaktionen abhängig machen.
Durch die differenziertere Angabe von 26 spezifischen Stoffen mit allergenem Potential sind Allergiker in der Lage,
diese Stoffe gezielt zu meiden.
Allergiker, die früher aus Sicherheitsgründen nur unparfümierte Produkte verwenden durften, können nun durchaus zu
parfümierten Produkten greifen, sofern sie nicht jenen Stoff enthalten, gegen den die Allergie besteht.
Die neue Kennzeichnung der Anbruchstabilität stellt eine verbesserte Aussage zur Haltbarkeit der Produkte dar.