“Die Veränderungen, die die 7. EU-Kosmetikrichtlinie mit sich bringen, stellen ja im wesentlichen Verbesserungen für den Verbraucher dar. Er hat die Möglichkeit, sich vor dem
Kauf genauer über das Produkt zu informieren. Dieser Ansatz kommt uns entgegen, da wir als mittelständisches Unternehmen die Wünsche und Probleme des Verbrauchers in den Fokus unseres Interesses rücken.
Unten finden Sie ein Beispiel, wie die Informationen bezüglich der Produktzusammensetzung und möglichen Unverträglichkeitsreaktionen künftig auf unserer Homepage unter Rezepturen zu sehen sein werden. So kann die Konsumentin schon vor Ihrer Kaufentscheidung bestimmen, ob das Produkt ihren Wünschen entspricht und wie sie mögliche Risiken vermeiden kann:”
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